Am 08.11.2025 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.
Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2024 veröffentlicht. Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2024 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.
„Für das Jahr 2026 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO von 97,18 € auf 100,10 € festgesetzt. Dies bedeutet eine Erhöhung der Rentenanwartschaften um 3,0 %.“
„Die am 31.12.2025 laufenden Renten und die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2026 um 3,0 % erhöht.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 11. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen 14-43547/1 genehmigt.
Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Neufassung vom 13. November 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 4. November 2023, wird wie folgt geändert:
„6Wird der Nachweis über die Einkünfte auf Verlangen nicht erbracht, ist der Regelbeitrag nach Satz 2 zu entrichten.“
Ausfertigung: Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 08.11.2025 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 01.12.2025 unter dem Aktenzeichen 24-41007-32/4/128092/2025 die Genehmigung erteilt. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Magdeburg, den 03.12.2025
Prof. Dr. med. Uwe Ebmeyer
Präsident