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Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen
Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche Personal

Fachkunde im Strahlenschutz

Fachkunde im Strahlenschutz

Foto: stock.adobe.com

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat als zuständige Stelle die Aufgabe, den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte zu prüfen und zu bescheinigen. Aus gegebenem Anlass werden nachfolgend die wichtigsten Anforderungen an den Antragsprozess nochmals zusammenfassend formuliert.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig (gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt). Ein Antrag kann nur nach erteilter Approbation gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und unterschrieben in der zuständigen Abteilung Fortbildung einzureichen. Des Weiteren sind Teilnahmebescheinigungen an Kursen und Sachkundezeugnisse in beglaubigter Kopie (Dienststelle) oder im Original beizufügen. Einfache Kopien werden nicht akzeptiert. Kursteilnahmen dürfen insgesamt bei Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Für den Sachkundeerwerb (praktische Erfahrung) werden Kenntnisse im Strahlenschutz benötigt. Diese Kenntnisse können über die Teilnahme an einem Kenntniskurs oder an einem kombinierten Kurs aus Kenntnis- und Grundkurs erworben werden. Erst danach kann die Sachkundezeit begonnen und damit angerechnet werden. Sachkundezeiten vor Besuch eines Kenntniskurses können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Sachkundeerwerb für die Anwendungsgebiete der Röntgendiagnostik

Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes, der selbst auf dem betreffenden (beantragten) Anwendungsgebiet die erforderliche Fachkunde besitzt, erworben. Auch die Fachkunde des Zeugnisausstellers muss nachweislich aktualisiert sein. Der sachkundevermittelnde Arzt hat das Zeugnis auszustellen und mit Stempel und Unterschrift zu unterzeichnen. Die geforderte Mindestzeit des Sachkundeerwerbs für die jeweils beantragte Fachkunde muss bei Zeugnisausstellung erreicht sein. Fehlzeiten und Teilzeittätigkeiten sind aufzuführen. Die drei Elemente der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Untersuchung von Menschen, Stellen der rechtfertigenden Indikation, technische Durchführung und Befundung, sind für das Erreichen der geforderten Untersuchungszahlen in angemessener Gewichtung zu berücksichtigen. Es muss sichergestellt sein, dass die technische Durchführung in angemessenem Umfang praktisch erlernt wird. Sachkunde darf erforderlichenfalls nur zum Teil auf der Grundlage einer Fallsammlung erworben werden.

Anwendungs- oder Untersuchungszahlen sind gem. Richtlinie definiert als Anzahl der Anwendungen von Röntgenstrahlung. Eine Untersuchungszahl entspricht einem Strahlengang pro Patienten. Die Anwendungszahlen und Mindestzeiten sind in einem Tätigkeitsbericht aufzuzeichnen und von einem aufsichtsführenden fachkundigen Arzt monatlich zu bestätigen. Im Zeugnis sind die Untersuchungszahlen als Realzahlen zu formulieren, ungefähre oder pauschale Angaben werden nicht akzeptiert. Die Ärztekammer behält sich vor, bei Unklarheiten die geführten Tätigkeitsberichte nachzufordern. Die realen Untersuchungszahlen sind tabellarisch aufzustellen nach Indikation, Durchführung und Befundung. Für das Anwendungsgebiet Rö2 (Notfalldiagnostik) ist zusätzlich eine Aufstellung nach Untersuchungen von Skelett, Thorax und Abdomen gefordert.

Fachkunden sind nachfolgend mindestens alle fünf Jahre über einen von der zuständigen Stelle anerkannten Aktualisierungskurs zu aktualisieren, der Fünf-Jahreszeitraum ist einzuhalten. Aktualisierungsnachweise sollten an die Abteilung Fortbildung zur Dokumentation gesandt werden, gern als E-Mail-Anhang.

Ausführliche Hinweise zur Antragstellung sowie zugehörige Antragsformulare und Muster-Sachkundezeugnisse sind auf der Internetseite unter der Rubrik Fortbildung – Fachkunde im Strahlenschutz einsehbar. Bei Fragen kontaktieren Sie gern die Abteilung Fortbildung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0391-6054-7760.

J. Barnau | Fachärztin für Anästhesiologie
Leitung Abteilung Fortbildung