
Orientierungshilfe
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat diegesundheitspolitischen Programme der zur Landtagswahl 2026 antretenden Parteien analysiertund nach 13 zentralen Fragestellungen ausgewertet. Ziel isteine fundierte, wertungsfreie Orientierungshilfe für die Ärzteschaftund die interessierte Fachöffentlichkeit in Sachsen-Anhalt. Ausgewertet wurden CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und BSW. Fehlende Angaben sind als „Keine Angaben" kenntlich
gemacht.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat diegesundheitspolitischen Programme der zur Landtagswahl 2026 antretenden Parteien analysiertund nach 13 zentralen Fragestellungen ausgewertet. Ziel isteine fundierte, wertungsfreie Orientierungshilfe für die Ärzteschaftund die interessierte Fachöffentlichkeit in Sachsen-Anhalt. Ausgewertet wurden CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und BSW. Fehlende Angaben sind als „Keine Angaben" kenntlich
gemacht.
13 zentrale Fragestellungen
- 01 | Versorgungslage
- 02 | Ziele und Ideen
- 03 | Krankenhausplanung
- 04| Ländliche Versorgung
- 05 | Bürokratieabbau
- 06 | Anreize zur Bindung von Ärzten
- 07 | Haltung zum Schwangerschaftsabbruch
- 08 | Leistungsübertragung
- 09 | Prävention und Gesundheitskompetenz
- 10 | Selbstverwaltung
- 11 | Ärztliche Freiberuflichkeit
- 12 | Medizinstudium
- 13 | Berufsständischen Versorgungswerke
01 | Versorgungslage
Wie wird der Stand der ärztlichen Versorgung beurteilt – heute und künftig?

Demografischer Wandel stellt insbesondere ländliche Räume vor Herausforderungen. Erneuerung als Chance für ein modernes, krisenfestes Versorgungssystem. Investitionen in Krankenhäuser, mehr Medizinstudienplätze, Landarztquote, Digitalisierung und Fachkräftegewinnung als Fundament.
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Bevölkerung wird älter, Wege länger, Fachkräfte fehlen. Flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung als Grundvoraussetzung für Lebensqualität und gleichwertige Lebensverhältnisse.![]()
Sachsen-Anhalt als Flächenland mit älterer Bevölkerung und hoher Krankheitslast (Herz-Kreislauf, Adipositas). Ärzte im ländlichen Raum arbeiten oft über die Altersgrenze hinaus. Demografischer Druck nimmt weiter zu – mehr Hochbetagte, weniger Nachwuchs.![]()
Demografische Entwicklung erfordert neue Ansätze. Zunehmende Versorgungslücken, Schwierigkeit qualifiziertes Personal zu gewinnen, spürbarer Fachkräftemangel im gesamten Gesundheitssektor.![]()
Krankenhauslandschaft im Schrumpfungsprozess. Größte Lücken im Norden; besonders fragil: Kinder, Frauen, Schwangere, Notfälle, Neurochirurgie. Ambulant: Facharzttermine schwer zu bekommen, Praxen konzentrieren sich in wohlhabenden Innenstadtlagen.![]()
Akuter Ärztemangel im ländlichen Raum. Viele Kliniken jahrelang unterfinanziert – marode Gebäude, veraltete Technik, fehlendes Personal. Durch Krankenhausstärkungsgesetz droht gefährliche Ausdünnung in Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung.![]()
Verlässliche medizinische Versorgung als notwendige Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gleichwertige Lebensverhältnisse. Wohnortnahe Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum als zentrales Anliegen. Akuter Ärztemangel: Derzeit ca. 240 unbesetzte Stellen, die sich bis 2030 verdoppeln könnten.
02 | Ziele und Ideen
Welche Ziele und Ideen gibt es?

Weiterentwicklung von Krankenhausstandorten zu Zentren in regionalen Versorgungsnetzwerken. Stärkung von MVZ und Gesundheitscampus-Modellen. Medi-Bus als rollende Hausarztpraxis. Ausbau von Telemedizin, Telenotärzten und Gemeindenotfallsanitätern. Zusätzliche Studienplätze, Weiterentwicklung der Landarztquote.
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Sektorenübergreifende Verzahnung ambulant/stationär. Aufgabenverlagerung auf andere Gesundheitsberufe. Flächendeckende Digitalisierung (TeleSAN, IVENA, Telenotärzte). Fortführung der Landarzt-, Amtsarzt- und Landzahnarztquote.![]()
„Rollende Arztpraxen“ und spezialisierte Facharzt- Busse. Zentrale Anlaufstelle für Präventionsangebote. Weiterbildungsnetzwerke (Kompas) ausbauen, Physician Assistant fördern. Kompetenzzentrum KIMBIO-SA für KI in Medizin. Landesweiter Telenotarzt, Ersthelfer-Apps, Reduktion auf 3–4 Leitstellen. ![]()
Barrierefreies Gesundheitssystem. Multiprofessionalität aller Gesundheitsberufe. Geschlechtersensible Medizin verankern. Landeszentrum für angewandte Telemedizin. Clearingstelle für Unversicherte.![]()
Entökonomisierung – Versorgung nach Bedarf, nicht nach Fallpauschalen. Rekommunalisierung privater Krankenhäuser. Landesweiter Klinikverbund. 300-Mio.- Euro-Rettungsschirm. Kommunale MVZ und sektorenübergreifende Zentren (ASZ).![]()
Gesundheit als öffentliche Aufgabe. Studienplätze um mind. 20 % erhöhen, Direktzulassung, Landarztstipendienprogramm. Prävention als 4. Säule. Investitionsmittel auf 180 Mio. Euro. Dezentralisierung von Rettungswachen, Ausbau der Luftrettung. Corona- Aufarbeitungsausschuss.![]()
Stopp von Privatisierungen im Gesundheitsbereich; gemeinnützige Anbieter mit Vorrang. Einführung eines Landespflegegeldes. Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen durch das Land. Tariftreuegesetz für alle Krankenhausbeschäftigten zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
03 | Krankenhausplanung
Welche Ziele gibt es für die Krankenhausplanung?

Entwicklung der Standorte bis 2030 zu profilierten Zentren. Qualität und Spezialisierung Hand in Hand mit wohnortnaher Grundversorgung. Konsequente Verzahnung ambulant/stationär. Gleichberechtigte Trägervielfalt. Gezielte Investitionen.
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Kriterien: Qualität, Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit – nicht Kapitalinteressen. Verlässliche, langfristige Investitionskostenfinanzierung. Einführung sinnvoller Personaluntergrenzen.![]()
Zügiger Abschluss der Krankenhausplanung. Erhalt tragfähiger Standorte. Lokale Gesundheitszentren als Bindeglied. Digitale Vernetzung kleinerer Standorte. Verbindliche Kooperationsverträge zwischen den Uniklinika Halle und Magdeburg.![]()
Erhalt aller Krankenhäuser. Mutige Umsetzung der Bundes-Krankenhausreform. Absicherung geburtshilflicher Versorgung (hebammengeleitete Kreißsäle) und Kinderheilkunde. Förderprogramm für barrierefreien Um- und Neubau.![]()
Krankenhausplanung als Steuerungsinstrument inkl. ambulantem Sektor. Ambulante Leistungen ohne gesonderte Genehmigungen bei Facharztmangel. Notaufnahme an allen Standorten. Vernetzung und Spezialisierung.![]()
Kommunen/Land mit Vorrang vor Privaten. Investitionsmittel auf 180 Mio. Euro. Keine starre Leistungsgruppen-Durchsetzung. Umwandlung kleinerer Häuser in Praxiskliniken.![]()
Privatisierungen im Krankenhausbereich stoppen; Krankenhäuser als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wiederangliederung der Universitätskliniken Halle und Magdeburg in die jeweiligen Universitäten, um Forschung, Lehre und Krankenversorgung strategisch zu vereinen. Das Finanzierungsmodell der Bauvorhaben an den Unikliniken (ca. 2 Mrd. Euro über Sondervermögen und Kredite) wird als „nicht tragfähig“ abgelehnt.
04| Ländliche Versorgung
Die wohnortnahe stationäre Versorgung im ländlichen Raum wird zum Problem. Was ist dagegen geplant?

Flächendeckende Versorgung als Kern der Daseinsvorsorge. Gesundheitscampus-Strukturen, MVZ und Medi-Bus. Masterplan für Boden- und Luftrettung, Telenotärzte und Gemeindenotfallsanitäter.
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Finanzielle Unterstützung bei Rekommunalisierungen wenn private Träger sich zurückziehen. Mobilisierung lokaler Angebote und regionaler Versorgungszentren, neue Kooperationsformen und digitale Werkzeuge. ![]()
Sicherstellung tragfähiger Standorte durch lokale Gesundheitszentren. Telemedizinische Anbindung (NeuvaNet SAN) für spezialisierte Expertise. Rascher Abschluss der Krankenhausplanung für Planungssicherheit. ![]()
Landesseitig finanzierte Sicherstellungszuschläge. Kommunale Gesundheitszentren und MVZ per Förderprogramm. Gebündelte Leitzentrale für 112 und 116 117. Tele-Notärzte, Gemeindenotfallsanitäter und Ersthelfer-App.![]()
Ambulant-Stationäre Zentren (ASZ). Einbezug von Pflege, Apotheken und Zahnmedizin. Sicherung gefährdeter Standorte (Havelberg, Genthin, Gardelegen). 300-Mio.-Euro-Rettungsschirm. Rekommunalisierung bei Versagen privater Betreiber.![]()
Landesspezifische Anpassung der Leistungsgruppen. Umstrukturierung zu Praxiskliniken. Regionale Gesundheitszentren (Poliklinik-Modell). Keine Schließung kleiner Notaufnahmen; Ausbau Luftrettung und dezentrale Rettungswachen.![]()
Wohnortnahe Gesundheitsversorgung als Kernziel, insbesondere im ländlichen Raum. Keine Privatisierung von Standorten; gemeinnützige Träger mit Vorrang. Stipendien für Medizinstudierende mit Verpflichtung zur landarztärztlichen Tätigkeit als Instrument gegen Unterversorgung.
05 | Bürokratieabbau
Welche konkreten Maßnahmen sind zum Abbau von Reglementierung und Bürokratie geplant?

Abbau bürokratischer Hürden bei Niederlassungen und Praxisübernahmen. Digitale Infrastruktur für vernetzte Dokumentation. Belastungsmoratorium und „One-in- One-out“-Prinzip bei Regelungen.
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Entlastung durch Aufgabenverlagerung. Abschaffung von Doppelprüfungen durch MDK und Heimaufsicht. Neuordnung der Gesundheits- und Sozialverwaltung zur Verkürzung von Bearbeitungszeiten.![]()
Reduzierung bürokratischer Hürden bei Niederlassung. Praxistaugliche Umgestaltung der Telematik- Infrastruktur. Abschaffung langwieriger Gleichwertigkeitsprüfungen für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern. Einheitlicher „Fast-Track“ für Ethik-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsprüfungen.![]()
Bekämpfung von Opt-out-Verträgen an landeseigenen und kommunalen Kliniken. Entlastung durch gemeinsame Leitzentrale für 112 und 116 117.![]()
Kein spezifischer Maßnahmenkatalog. Einzige Maßnahme: Krankenhäuser sollen keine gesonderten Genehmigungen für ergänzende ambulante Leistungen bei Facharztmangel mehr benötigen.![]()
Einsatz für Abschaffung des DRG Fallpauschalensystems, Ersatz durch ein Modell mit „so wenig Bürokratie wie möglich“. Kein detaillierter Maßnahmenkatalog.![]()
Keine spezifischen Angaben zum Bürokratieabbau in Kliniken und Praxen im Wahlprogramm.
06 | Anreize zur Bindung von Ärzten
Welche Anreize sollen Ärzten angeboten werden, um in Sachsen-Anhalt zu bleiben?

Förderprogramme für Praxisgründungen und -übernahmen. Netzwerke, Mentoring und betriebswirtschaftliche Qualifizierung. Stärkere Berücksichtigung von Bewerbern mit Landesbezug. Kooperative Praxisformen und Teilzeitmodelle. Sachsen- Anhalt als attraktiver Lebens- und Arbeitsort bis 2030.
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Langfristige Bindung über Quotenregelungen. Auswahlverfahren mit Sozialkompetenz und Berufserfahrung. Entlastung durch Aufgabenverlagerung und verlässliche Personaluntergrenzen.![]()
Abbau von Verwaltungshürden. Weiterbildungsnetzwerke ausweiten. Physician Assistants zur Praxisentlastung. Innovations- und Forschungsförderung als Standortfaktor. Aktivrente: Gleichbehandlung von Freiberuflern bei steuerlichen Entlastungen.![]()
Finanzielle Förderung und attraktive Arbeitsbedingungen. Abschaffung von Opt-out- Verträgen. Attraktive Beschäftigungsverhältnisse in kommunalen Gesundheitszentren. Bundesratsinitiative für gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen.![]()
Mehr Medizinstudienplätze, NC-Aufweichung. Haltefaktoren für Landeskinder. Ausweitung der Landarztquoten. Förderung inhaberbetriebener MVZ. „Willkommensketten“ vom Studium bis zum Berufseinstieg.![]()
Landarztstipendienprogramm: Studienkosten gegen 10- jährige Verpflichtung als Landarzt. Modernisierung von Technik und Infrastruktur. Einbindung niedergelassener Ärzte in Praxiskliniken. „Rückkehrprogramm“ für ausgewanderte deutsche Fachkräfte.![]()
Stipendien für Medizinstudierende, die sich im Gegenzug verpflichten, mehrere Jahre als Landarzt in Sachsen- Anhalt tätig zu sein. Erhöhung der Studienplatzkapazitäten in Halle und Magdeburg. Tariftreuegesetz für alle Krankenhausbeschäftigten zur nachhaltigen Verbesserung von Entlohnung und Arbeitsbedingungen als Haltefaktor.
07 | Haltung zum Schwangerschaftsabbruch
Wie ist die Haltung zum Thema Schwangerschaftsabbruch?

Keine expliziten Angaben. Programmfokus liegt auf Familienschutz, Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch und Schutz von Frauen vor Gewalt.![]()
Bekenntnis zum Recht der Frauen auf Selbstbestimmung. Unterstützung der Entkriminalisierung. Beratungspflicht durch Rechtsanspruch ersetzen. Wohnortnahe Versorgungssicherung und Aufnahme in den Lernzielkatalog des Medizinstudiums.![]()
Schwangerschaftsabbrüche als öffentlich stigmatisiert und rechtlich kompliziert bewertet. Gefordert: fundierte Ausbildung, verbesserte Angebotslage, gut erreichbare Beratungsstellen und wohnortnaher Zugang.![]()
Landesweiter Zugang, verpflichtende Durchführung an landeseigenen Kliniken, Aufnahme in Curricula, Zulassung für Hausärzte zur medikamentösen Durchführung. Einsatz für Streichung des § 218 StGB.![]()
Verpflichtende Vorhaltung in Wohnortnähe. Verpflichtende Aufnahme in das Curriculum der ärztlichen Ausbildung.![]()
Beibehaltung des § 218 StGB. Verpflichtender Ultraschall in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Keine Einordnung als Menschenrecht. Entzug staatlicher Förderung für pro familia.![]()
Versorgungslage in Sachsen-Anhalt wird als unzureichend bewertet. Forderung auf Bundesebene: Abschaffung des § 218 StGB. Auf Landesebene: Verbesserung des Zugangs durch klare Versorgungsaufträge, Qualifizierung von Personal und Sicherstellung wohnortnaher Angebote.
08 | Leistungsübertragung
Wie verhält es sich mit der Übertragung von ärztlichen Leistungen z. B. an Apotheker?

Stärkung der Vor-Ort-Apotheke als Teil der Daseinsvorsorge. Keine Übertragung rein ärztlicher Leistungen an Apotheker erwähnt.
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Ausdrückliche Befürwortung, dass Gesundheitsberufe künftig mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen.![]()
Keine Übertragung primär ärztlicher Leistungen an Apotheker gefordert. Adäquate Vergütung für Beratungs- und Präventionsleistungen in Apotheken. Physician Assistant zur Übernahme delegierbarer Aufgaben.![]()
Befürwortung der weiteren Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen auf nichtärztliche Gesundheitsprofessionen. Stärkung der Akademisierung von Pflege- und Gesundheitsberufen.![]()
Apotheker, Pflegekräfte, Therapeuten, Hebammen, MFA und Notfallsanitäter sollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können.![]()
Keine Angaben im Wahlprogramm.![]()
Kritisch gegenüber einer zunehmenden Akademisierungspflicht in Gesundheitsberufen (z. B. Pflege, Physiotherapie): Bewährte Ausbildungswege sollen nicht verdrängt werden. Fehlende Ausbildungsvergütung in Gesundheitsberufen als Problem sozialer Selektion benannt. Keine explizite Stellungnahme zur Übertragung rein ärztlicher Leistungen.
09 | Prävention und Gesundheitskompetenz
Was wird zu Gesundheitsprävention und -kompetenz der Bevölkerung gesagt?

Prävention in allen Lebensphasen. Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit, Sucht- und Suizidprävention. Erste-Hilfe bis 2030 fester Bestandteil schulischer Bildung. Motorik-Checks in Kitas.
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Personelle, organisatorische und digitale Stärkung des ÖGD. Programme zur Krebsfrüherkennung, Suchtprävention und gesunder Ernährung. Gesundheitsförderung an Schulen. Freiwilliger „Senioren-Check“ ab 65.![]()
Prävention als unerlässliche Säule. Zentrale landesweite Anlaufstelle für Präventionsangebote. Verbesserte Vergütung des Präventionsauftrags. Apothekenberatung als Instrument zur Gesundheitskompetenz.![]()
Gesundheitskioske und kommunale Gesundheitskonferenzen. Prävention als Querschnittsthema in Studium und Ausbildung. Kommunale Hitzeschutzpläne. Drug-Checking-Projekte, Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes.![]()
Ausbau von Präventionsangeboten bei HIV und STI. Stärkung des ÖGD als Präventionsknoten. Informationsveranstaltungen für Senioren. Strategie für digitale Gesundheitsvorsorge.![]()
Prävention als gleichberechtigte 4. Säule. Gesundheitsbildung in Schulen zur Eigenverantwortung. Verpflegungsrichtlinien für Kitas und Schulen.![]()
Keine spezifischen Angaben zur Gesundheitsprävention im Wahlprogramm.
10 | Selbstverwaltung
Welchen Stellenwert hat die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen?

Keine explizite Aussage zur ärztlichen Selbstverwaltung. Die CDU betont grundsätzlich die Soziale Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen und setzt auf partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen – einschließlich Kammern, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen. Die Eigenverantwortung der Leistungserbringer soll gestärkt, staatliche Eingriffe auf das Notwendige begrenzt werden.
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Ärztliche Selbstverwaltung wird ausdrücklich als Partner anerkannt. Insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Ausbildungsverbesserung, zur Gewinnung von Medizinstudierenden und zur Bindung von Ärztinnen und Ärzten in der Fläche soll sie aktiv eingebunden werden. Die SPD sieht die Kammern als wichtige Instanz zwischen Staat und Heilberufen.![]()
Keine positive Würdigung der Selbstverwaltung. Die FDP äußert Kritik: Selbstverwaltungsorganisationen, Krankenkassen und Verbände neigten dazu, mit bürokratischen Vorgaben in das Leben der Menschen einzugreifen und dabei häufig ihre eigentlichen Kernaufgaben zu vernachlässigen. Das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber einer grundlegenden Reform bedürftig beschrieben.![]()
Selbstverwaltung als zentraler Partner der Gesundheitspolitik anerkannt. Die Grünen fordern ein optimales Zusammenwirken von Kommunen, Land und den Körperschaften der Selbstverwaltung (Kammern, KVen, Krankenkassen). Gemeinsam sollen sie regionale Versorgungskonzepte entwickeln und umsetzen – ohne dass eine Ebene die anderen dominiert.![]()
Keine explizite Würdigung der ärztlichen Selbstverwaltung. Das Wahlprogramm setzt primär auf staatliche und kommunale Steuerung der Gesundheitsversorgung. Die Linke sieht die Kontrolle über Gesundheitseinrichtungen eher beim demokratisch gewählten Gemeinwesen als bei berufsständischen Körperschaften und plädiert für eine stärkere öffentliche Rechenschaftspflicht aller Akteure.![]()
Keine expliziten Angaben zur ärztlichen Selbstverwaltung. Die AfD betont grundsätzlich die Eigenverantwortung von Arzt und Patient sowie eine Skepsis gegenüber übergeordneten Regulierungs- und Verwaltungsstrukturen. Aus dem Programmkontext lässt sich eine Präferenz für dezentrale, praxisnahe Steuerung gegenüber zentralen Körperschaften ableiten.![]()
Keine spezifischen Angaben zur Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Das BSW-Programm konzentriert sich auf staatliche und kommunale Steuerungsinstrumente sowie auf die Ablehnung gewinnorientierter privater Strukturen. Eine explizite Positionierung zur Rolle von Ärztekammern und Kassenärztlicher Vereinigung fehlt; dem Programmtext nach tendiert das BSW zu einer stärkeren staatlichen Verantwortung.
11 | Ärztliche Freiberuflichkeit
Wie soll die ärztliche Freiberuflichkeit gestützt werden?

Förderprogramme für Praxisgründung und -übernahme. Bürokratieabbau für Praxen. Kooperative Praxismodelle. Bekenntnis zum Unternehmertum im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft.
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Keine konkreten Angaben im Wahlprogramm.![]()
Abbau bürokratischer Hürden bei der Niederlassung. Zeitliche Entlastung durch Physician Assistants und praxistaugliche Telematik. Gleichbehandlung von Freiberuflern bei steuerlichen Entlastungen (Aktivrente).![]()
Bundesratsinitiative für verlässlichen Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen. Kommunale MVZ unabhängig von privaten Finanzinvestoren fördern.![]()
Unterstützung inhaberbetriebener MVZ. Eindringen von Private-Equity-Unternehmen und Finanzinvestoren in Praxen und MVZ unterbinden.![]()
Niedergelassene Ärzteschaft als „tragende Säule der Gesundheitsversorgung“. Niedergelassene Ärzte sollen Führung von Praxiskliniken übernehmen. Absage an Übernahme durch private Klinikkonzerne.![]()
Keine spezifischen Angaben zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Das Programm betont jedoch die Ablehnung gewinnorientierter privater Strukturen und benennt gemeinnützige Anbieter als Vorrang-Modell.
12 | Medizinstudium
Wie wird das Thema Medizinstudieren behandelt?

Aufstockung der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin. Weiterentwicklung der Landarztquote und stärkere Berücksichtigung von Bewerbern mit Landesbezug. Netzwerke und Mentoring ab dem Studium. Universitätskliniken als Innovationsmotoren weiterentwickeln.
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Erhöhung der Studienplatzzahl. Auswahlverfahren mit Sozialkompetenz und Berufserfahrung. Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Lernzielkatalog. Absicherung der Professur für geschlechtersensible Medizin in Magdeburg. Fortführung der Quotenregelungen.![]()
Stärkung der Ausbildungskapazitäten in Halle und Magdeburg. Abschaffung der Gleichwertigkeitsprüfungen für Nicht-EU-Mediziner; verpflichtendes Ablegen der regulären deutschen Staatsexamina.![]()
Dauerhafte Sicherung der Professur „Geschlechtersensible Medizin“ an der Uni Magdeburg. Verpflichtende Verankerung von Prävention und Schwangerschaftsabbrüchen in Studienplänen. Abschaffung von Opt-out-Verträgen. ![]()
Mehr Studienplätze und NC-Aufweichung. Erhalt beider Medizinischer Fakultäten und Uniklinika in öffentlicher Hand. Ausbau von Landarztquoten. Verpflichtende Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs ins Curriculum.![]()
Aufstockung der Studienplätze um mindestens 20 %. Aufweichung des NC-Systems. Landarztstipendium mit 10-jähriger Verpflichtung als Landarzt. Priorisierung inländischer Ausbildung.![]()
Erhöhung der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin in Halle und Magdeburg. Wiederangliederung der Universitätskliniken in die Universitäten zur Stärkung von Forschung, Lehre und Versorgung. Stipendien für Medizinstudierende gegen Verpflichtung zur landarztärztlichen Tätigkeit. Kritik an Akademisierungspflichten in Gesundheitsberufen; Ausbildungsvergütung für Studierende in Pflege- und Therapieberufen gefordert.
13 | Berufsständischen Versorgungswerke
Werden die berufsständischen Versorgungswerke erwähnt?

Keine spezifischen Angaben. Zusage, Abgabenerhöhungen für berufsständische Einrichtungen in den kommenden fünf Jahren zu vermeiden (Belastungsmoratorium).
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Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm.![]()
Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm.![]()
Keine spezifischen Angaben im Wahlprogramm.![]()
Nicht explizit genannt. Im Rentenkapitel: Forderung nach gemeinsamer gesetzlicher Rentenversicherung für alle (Erwerbstätigenversicherung).![]()
Keine Angaben im Wahlprogramm.![]()
Keine spezifischen Angaben zu berufsständischen Versorgungswerken.




