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Wieder etwas Neues aus dem Bundesministerium für Gesundheit
Wieder etwas Neues aus dem Bundesministerium für Gesundheit

Krankenhausreform – Wie geht es jetzt weiter?

Krankenhausreform – Wie geht es jetzt weiter?

(Foto: Diakoniewerk
Martha-Maria e. V.)

Unter der neuen schwarz-roten Bundesregierung scheint es bei der Krankenhausreform einige Veränderungen zu geben. Laut unserer Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, sollen 4 Milliarden Euro Finanzhilfen für die Kliniken verteilt für 2025 und 2026 fließen. Im Koalitionsvertrag der beiden Parteien ist diese Summe zumindest als Soforthilfe für die Krankenhäuser in Aussicht gestellt. Die Gelder können jedoch erst gezahlt werden, wenn die Haushaltspläne beschlossen sind.

Neben den versprochenen Finanzhilfen für die Krankenhäuser sollen demnach auch Korrekturen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erfolgen. Dabei muss man darauf hinweisen, dass das KHVVG durch Herrn Lauterbach erst Ende 2024 durch den Bundestag und Bundesrat getrieben wurde. Die nunmehr vorgesehenen Änderungen sollen im Wesentlichen den Ländern mehr Gestaltungsspielräume ermöglichen und mehr Zeit für die Krankenhausplanung einräumen. In einem Referentenentwurf, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, könnte den Bundesländern mehr Flexibilität, aber auch Möglichkeiten von Ausnahmeregelungen hinsichtlich von Qualitätskriterien gewährt und eingeräumt werden.

Die Bundesländer müssen laut dem KHVVG Leistungsgruppen für die Krankenhäuser zuordnen. Dazu müssen Struktur und Prozesskriterien, wie z. B. Anzahl von Fachärzten und technische Ausstattung usw. erfüllt werden, ohne die das Krankenhaus die entsprechenden Behandlungen innerhalb der Leistungsgruppen nicht mehr erbringen darf. Nach den Vorgaben des KHVVG hat die Zuordnung bis Ende Oktober 2026 zu erfolgen. Die den entsprechenden zugewiesenen Leistungsgruppen sollen dann ab 2027 gültig sein. Bundesweit sind die Medizincontrolling-Abteilungen der Krankenhäuser im hektischen Planen. Dafür ist in Sachsen-Anhalt seit Juni 2025 ein digitales Antragsverfahren für die Krankenhausträger auf einer Online-Plattform verfügbar, auf der sich bereits alle Krankenhäuser registriert haben. Damit spielt Sachsen-Anhalt tatsächlich eine Vorreiterrolle.

Es bleibt zu hoffen, dass besonders auch bei uns in einem Flächenland kluge Entscheidungen mit eindeutigen Regelungen getroffen werden. Die Spekulationen und Annahmen aber auch Ängste für eine mögliche Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt müssen endlich aufhören und klare Strukturen sind absolut erforderlich.

Ihr Dr. med. Uwe Rose
Vorstandsmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Dr. med. Uwe Rose
(Foto: Diakoniewerk Martha-Maria e. V.)