Nach der Bekanntmachung des Präsidenten im letzten Ärzteblatt finden Sie in diesem und in den folgenden Heften die aktuellen Informationen und Hinweise zu den anstehenden Wahlen zur Kammerversammlung der IX. Wahlperiode. Es sind für mich die siebten als Juristin im Hauptamt. Das sind sechs Kammerversammlungen, oft mit langjährig bekannten, aber auch neuen Gesichtern am Anfang einer Wahlperiode.
Was mich immer wieder beeindruckt, ist der konstruktive und wertschätzende Dialog, der die zweimal jährlich stattfindenden Kammerversammlungen und die monatlichen Vorstandssitzungen prägt. Dass die eine oder andere Entscheidung nicht so läuft, wie man es sich im Hauptamt vorgestellt hat, ist Ausdruck der gelebten Demokratie und als solche auch nicht zu bedauern. Die Akzeptanz demokratisch getroffener Entscheidungen durch die gewählten Mitglieder ist beispielhaft. Die Hauptsatzung der Kammer sieht Regelungen für das Verfahren bei den Beratungen und Abstimmungen vor. Allein aus Sicht der beratenden Juristen werden sie, anders als in anderen bekannten Gremien, kaum gebraucht, weil Abstimmungsniederlagen demokratisch akzeptiert und die Trickkiste zweiter oder gar dritter Lesungen nicht aufgemacht werden.
Ich schreibe es – neben den Menschen in unserem Bundesland – auch der gesetzgeberischen Entscheidung aus dem Jahr 1994 zu, die Wahl zur Kammerversammlung als Persönlichkeitswahl auszugestalten. Die Wahlentscheidung fällt direkt für einzelne Bewerberinnen und Bewerber. Die Persönlichkeit, Bekanntheit und das Vertrauen in die Person spielen dabei eine zentrale Rolle, liest man in einschlägigen Begriffserklärungen zur Persönlichkeitswahl nach. Die Vorsitzenden der berufspolitischen Verbände sind in der Regel vertreten. Das ist auch gut, trägt dies doch zur Akzeptanz unter den Mitgliedern bei. Nach meinem ganz persönlichen Eindruck steht das Bestreben der so Gewählten nach guten Sachentscheidungen im Vordergrund über Facharzt- und Sektorengrenzen hinweg. Einziger Wermutstropfen ist, dass die für die Zukunft der ärztlichen Selbstverwaltung so wichtigen jungen Ärztinnen und Ärzte möglicherweise mangels Bekanntheit Nachteile haben, gewählt zu werden. Allein deren Wahlvolk ist groß. Es müsste nur aktiviert werden und seine Stimme abgeben.
Ich bin zuversichtlich, dass auch zukünftige Kammerversammlungen die Herausforderungen für die ärztliche Selbstverwaltung bewältigen und mit Augenmaß und Weitsicht über die erforderlichen Anpassungen der Weiterbildungsordnung, Berufsordnung, aber auch der Alterssicherungsordnung entscheiden. Und für den Fall, dass es doch mal anders kommt, hat die Juristin die Hauptsatzung dabei …
Ass. jur. Kathleen Holst
Wahlleiterin