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Über 6.000 elektronische Arztausweise laufen bis Ende 2026 ab

Achtung: Ablauf der elektronischen Arztausweise (eHBA) rückt näher!

Achtung: Ablauf der elektronischen Arztausweise (eHBA) rückt näher!

Foto: stock.adobe.com

Der elektronische Arztausweis ist zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel in der ärztlichen Praxis geworden. Für zahlreiche Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronischer Arztbrief per KIM oder künftig für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist er erforderlich.

Kaum beachtet könnte der Umstand sein, dass der elektronische Arztausweis nur eine begrenzte Gültigkeit von maximal fünf Jahren hat. In den Jahren 2020 und 2021 mussten elektronische Arztausweise geordert werden, da der Gesetzgeber mit Sanktionen gedroht hatte.

Knapp 70 Prozent der in Sachsen-Anhalt im Umlauf befindlichen elektronischen Arztausweise (eHBA) wurden in diesem Zeitraum erworben und werden bis Ende 2026 ablaufen. Daher prüfen Sie das Ablaufdatums Ihres elektronischen Arztausweises und setzen Sie sich einen rechtzeitigen Termin für die Beschaffung eines neuen elektronischen Arztausweises.

Es gibt keine Verlängerung des vorhandenen elek­tronischen Arztausweises. Es muss immer ein neuer elektronischer Arztausweis beantragt werden. Die Beschaffung läuft analog wie bei der Bestellung des vorhandenen Ausweises ab. Es gibt keinen alternativen Weg.

Eine detaillierte Anleitung finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link:
https://www.aeksa.de/earztausweis/

Was sollten Sie noch beachten:

Laufzeiten bei absehbarem Ende des Berufslebens

Die vier Anbieter bieten zwei Laufzeiten für ihre Verträge an. Gern soll gleich für fünf Jahre, das ist die maximal rechtlich mögliche Laufzeit, der Vertrag abgeschlossen werden. Zeichnet sich während der Laufzeit das Ende des Berufslebens ab, dann sollte die Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit automatischer Verlängerung gewählt werden. Diese Verträge können bei rechtzeitiger Kündigung vorzeitig jährlich beendet werden. Für die Änderung muss ggf. die Zahlungsart von Rechnung auf Lastschrift geändert werden.

Telematik-ID nicht ändern

Die Telematik-ID stellt die Brücke zwischen elek­tronischen Arztausweisen her. Berechtigungen, die an einen vorhandenen elektronischen Arztausweis erteilt wurden, würden mit einer Änderung der Telematik-ID verfallen. Wird die Telematik-ID beibehalten, dann können die Berechtigungen auf den neuen elektronischen Arztausweis übertragen werden.

Wann soll ich den neuen elektronischen Arztausweis beantragen?

Eine pauschale Empfehlung kann man nicht geben. Aber bis 2026 wird es in allen Kammerbereichen ein hohes Aufkommen an ablaufenden elektronischen Arztausweisen geben. Aktuell gehen wir von ca. einem Monat Bearbeitungszeit aus, nachdem die Antragsunterlagen postalisch beim Anbieter eingegangen sind und das PostIdent durch Sie durchgeführt wurde. Mit dem erhöhten Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Auch der Praxisausweis (SMC-B) in den Konnektoren zur Telematikinfrastruktur ist auf fünf Jahre begrenzt und versagt die Funktion nach Erreichen des Ablaufdatums. Es muss rechtzeitig für einen neuen Praxisausweis gesorgt werden! Ansprechpartner zum Praxisausweis ist die KV Sachsen-Anhalt.

Steffen Krausnick
Abteilungsleiter Informatik

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