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Kammer Aktuell

Gebühren für die manuelle Erfassung von Fortbildungspunkten ab 01.07.2026

Gebühren für die manuelle Erfassung von Fortbildungspunkten ab 01.07.2026

Sitzung der Ärztekammer mit zahlreichen Teilnehmern an Tischen, Vortragendem am Podium und Präsentation im Konferenzraum.

Gemäß Richtlinie zur Fortbildungszertifizierung und Fortbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist der Veranstalter von zertifizierten Fortbildungen verpflichtet, die Teilnehmenden innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende unter Verwendung der Zugangsdaten an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer zu melden. Die Zugangsdaten sind im entsprechenden Zertifizierungsschreiben zu finden.

Hat der Veranstalter nicht die Möglichkeit, die Meldung zu übernehmen, so kann die Teilnehmerliste innerhalb der angegebenen 4 Wochen an die Abteilung Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt gesendet werden, die die Meldung übernimmt. Für diesen Service wird ab dem 01.07.2026 eine Gebühr in Höhe von 50,00 € pro Veranstaltung gemäß Kostenordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt erhoben. Wir möchten dahingehend alle Veranstalter ermutigen, die Meldung der Punkte über die EIV-Punktemeldung der Bundesärztekammer über https://punktemeldung.eiv-fobi.de/ selbst kostenlos vorzunehmen (bspw. mit einem Barcode-Scanner), um die zeitnahe Übertragung der Fortbildungspunkte für die Teilnehmenden zu gewährleisten.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Fortbildung gern via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch (Durchwahl 0391/6054-7710 und 0391/6054-7770) zur Verfügung.

Fabian Wolff – Abteilung Fortbildung
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg

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