Die Mitglieder der Kammerversammlung für die kommende IX. Wahlperiode stehen fest (s. Bekanntmachung des Wahlergebnisses in diesem Heft). Die Kammerangehörigen hatten in der Zeit vom 01.03.2026 bis 25.03.2026 Gelegenheit ihre Stimme abzugeben und so die Vertreterinnen und Vertreter ihres Wahlkreises in der Kammerversammlung für die nächsten fünf Jahre zu bestimmen. In den sechs Wahlkreisen bewarben sich insgesamt 64 Ärztinnen und Ärzte um einen Sitz in der Kammerversammlung. Von den 14.633 versandten Wahlbriefen kamen 260 Briefe als unzustellbar zurück. In 82 Fällen waren die Ärztinnen und Ärzte entweder verstorben oder verzogen und damit nicht mehr Mitglied der Kammer. Nach Prüfung der Adresse konnten 157 Briefe nochmal versandt werden. In 17 Fällen kam auch dieser Brief als unzustellbar zurück. In vier Fällen konnte wegen Ablauf der Frist zur Stimmabgabe nicht nochmal versandt werden.
Im Ergebnis beteiligten sich 5.888 Kammermitglieder an der Wahl. Die Wahlbeteiligung lag mit 40,24 % leider wieder niedriger als bei der vorangegangenen Wahl im Jahr 2021 (46 %). Allerdings fiel die Wahlbeteiligung bei den letzten Wahlen anderer Ärztekammern noch geringer aus.



Der Wahlausschuss traf sich zur Sitzung zur Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses am 27.03.2026 um 09.00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle in Magdeburg. Unterstützt von den Mitarbeitenden der Ärztekammer zählten die Mitglieder des Wahlausschusses, Frau Dr. Kudela, Frau Dr. Zeisler, Herr Dr. Prüßing und Herr Dr. Schöning, gemeinsam mit der Wahlleiterin die abgegebenen Stimmen aus.
Vorgegangen wurde wie bei den Wahlen zuvor in zwei Arbeitsgängen. Zunächst wurden die Wahlbriefe geöffnet, um anhand der Wahlausweise die Wahlberechtigung festzustellen und zur Gewährleistung einer geheimen Wahl die Wahlausweise von den inneren Umschlägen mit dem Stimmzettel zu trennen. In sechs Fällen wurde auf diesem Weg der Tod des Kammermitgliedes mitgeteilt. Nach dem Öffnen der Wahlbriefe waren bereits 124 Stimmabgaben ungültig.
In 92 Wahlbriefen befand sich nur ein Umschlag. Der zur Prüfung der Wahlberechtigung erforderliche Wahlausweis fehlte. Da die Wahlberechtigung so nicht festgestellt werden konnte, musste der Wahlausschuss diese Stimmen als ungültig bewerten. In weiteren Fällen war der innere Umschlag mit dem Stimmzettel nicht verschlossen oder es befanden sich nur der Wahlausweis oder nur der Stimmzettel im Wahlbrief.
Nach der Trennung von den Wahlausweisen wurden dann die inneren Umschläge sortiert nach Wahlkreisen in die Wahlurne gegeben und zur Wahrung der geheimen Wahl ordentlich gemischt. Dann begann die eigentliche Stimmauszählung. In 14 Zählgruppen wurden die Stimmzettel auf ihre Gültigkeit geprüft und ausgezählt. Zwölf Stimmzettel waren nach Prüfung durch den Wahlausschuss ungültig.
Nach Auszählung der gültigen Stimmzettel konnte der Wahlausschuss dann um 15.20 Uhr das Wahlergebnis feststellen. Für den Fall einer Wahlprüfung wurden am Schluss der Sitzung die Wahlunterlagen (Wahlausweise, Stimmzettel, Wählerverzeichnisse) für jeden Wahlkreis einzeln in Kartons verpackt, verschlossen und versiegelt. Dann konnte die Sitzung geschlossen werden.
Den Mitgliedern des Wahlausschusses und den Mitarbeitenden der Kammer sei an dieser Stelle herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung und ihr Engagement gedankt.
Die konstituierende Kammerversammlung findet am 27.06.2026 in Magdeburg statt. 12 Ärztinnen und Ärzte sind dann das erste Mal als Mitglieder dabei. Das Durchschnittsalter der Mitglieder beträgt 51 Jahre. Die neu gewählte Kammerversammlung hat die Aufgabe, die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten und 7 weitere Vorstandsmitglieder zu bestimmen, die in den nächsten fünf Jahren die Geschäfte der Ärztekammer Sachsen-Anhalt führen werden. Traditionell werden in dieser Sitzung auch die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Geschäftsstellen sowie die Mitglieder des Finanz- und Beitragsausschusses bestimmt. Aufgrund der mit einem neuen elektronischen Abstimmungssystem erhofften Zeitersparnis ist geplant, auch die weiteren satzungsmäßigen Ausschüsse und den Chefredakteur des Ärzteblattes in dieser Sitzung zu wählen. Der Zutritt zur Kammerversammlung steht allen Kammerangehörigen offen.
Ass. jur. Kathleen Holst
Wahlleiterin
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die IX. Wahlperiode 2026 – 2031
Wahlleiterin Ass. jur. Kathleen Holst Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg


