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Informationen der Wahlleiterin

Die Wählerverzeichnisse liegen aus!

Die Wählerverzeichnisse liegen aus!

Hand wirft Wahlkarte „Kammerwahl 2026“ in eine Wahlurne der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Wählerverzeichnisse für die Wahl der Kammerversammlung für die IX. Wahlperiode 2026 – 2031 liegen in der Zeit vom 06.10.2025 bis 10.10.2025 in den zuständigen Geschäftsstellen in Halle und Magdeburg aus.

Wahlberechtigte können zu den nachfolgend angegebenen Zeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis ihres Wahlkreises nehmen. Die Zuordnung zum Wahlkreis richtet sich nach dem Dienstort der Haupttätigkeit, bei nicht berufstätigen Mitgliedern nach dem Wohnort.

Wahlkreis Nord: Landkreise Stendal, Altmarkkreis Salzwedel, Börde und Jerichower Land

Wahlkreis West: Landkreis Harz und Salzlandkreis

Wahlkreis Magdeburg: kreisfreie Stadt Magdeburg

in der
Landesgeschäftsstelle
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Tel.: (0391) 60 54-6

Öffnungszeiten:

  • Montag/Dienstag/Donnerstag

    8.00 – 16.00 Uhr

  • Mittwoch

    8.00 – 18.00 Uhr

  • Freitag

    8.00 – 13.00 Uhr

Wahlkreis Ost: Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau

Wahlkreis Süd: Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis

Wahlkreis Halle: kreisfreie Stadt Halle (Saale)

in der
Geschäftsstelle Halle
Am Kirchtor 9, 06108 Halle
Tel.: (0345) 3 88 09 36

Öffnungszeiten:

  • Montag/Dienstag/Donnerstag

    8.00 – 12.00 Uhr
    13.00 – 16.00 Uhr

  • Mittwoch

    10.00 – 12.00 Uhr
    13.00 – 18.00 Uhr

  • Freitag

    8.00 – 12.00 Uhr

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ausschlaggebend für die Ausübung des Wahlrechts. Gemäß § 3 Wahlordnung (WO) kann nur der- oder diejenige Wahlberechtigte wählen und auch gewählt werden, der/die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und nur in dem Wahlkreis, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird.

Die Zahl der in den jeweiligen Wählerverzeichnissen eingetragenen Wahlberechtigten ist ausschlaggebend für die Zahl der Sitze dieses Wahlkreises in der Kammerversammlung.

Ein Kammermitglied, welches das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 WO durch Einspruch geltend machen. Der Einspruch ist bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist bei dem Präsidenten schriftlich einzulegen und unter Beibringung der Beweismittel zu begründen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 WO).

Die Einspruchsfrist endet am 17.10.2025. Einsprüche richten Sie bitte an den

Präsidenten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Herrn Prof. Dr. med. habil. Uwe Ebmeyer
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg.

Über den Einspruch und über das Schließen der Wählerverzeichnisse entscheidet der Wahlausschuss in seiner ersten Sitzung am 22.10.2025 in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Landesgeschäftsstelle, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg.

Der Einspruchsführer bzw. die Einspruchsführerin und ein Vertreter oder Vertreterin der Kammer werden gemäß § 11 Abs. 2 WO zur Verhandlung über den Einspruch geladen. Wenn die Beteiligten nicht erschienen sind, kann der Wahlausschuss nach Aktenlage über den Einspruch entscheiden. Der Zutritt zu den Sitzungen des Wahlausschusses steht allen Wahlberechtigten offen.

Ass. jur. Kathleen Holst
Wahlleiterin