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Rund um das Versorgungswerk

Von Anfang an gut versorgt – mit der Ärzteversorgung

Von Anfang an gut versorgt – mit der Ärzteversorgung

Sitzung der Ärztekammer mit zahlreichen Teilnehmern an Tischen, Vortragendem am Podium und Präsentation im Konferenzraum.

Der Einstieg ins Berufsleben bringt für viele junge Ärztinnen und Ärzte nicht nur neue fachliche Herausforderungen mit sich, sondern auch zahlreiche finanzielle und organisatorische Fragen. Ein Thema rückt dabei häufig in den Hintergrund: die eigene Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. Dabei lohnt es sich, sich bereits frühzeitig mit der zukünftigen Versorgung zu beschäftigen, denn mit der Mitgliedschaft in der Ärztekammer wird zugleich die Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk begründet. Doch was genau ist die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt (ÄVS), welche Aufgabe übernimmt sie und welche Vorteile bietet sie ihren Mitgliedern? Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um das Versorgungswerk.

Was ist die Ärzteversorgung?

Die ÄVS gehört zur ersten Säule der gesetzlichen Altersvorsorge in Deutschland – der gesetzlich verpflichtenden Regelabsicherung. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA). Aufgabe des Versorgungswerkes ist die Sicherung der Kammerangehörigen im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie die Sicherung der Hinterbliebenen.

Wann und warum wurde das Versorgungswerk gegründet?
Die berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland wurden sozusagen aus einer Not heraus geboren: 1957 versagte der Deutsche Bundestag den Angehörigen freier Berufe die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie hatten daher keine ausreichende Absicherung bei Berufsunfähigkeit, im Alter und nach ihrem Tod für die Familienangehörigen und mussten ihre Alterssicherung somit selbst in die Hand nehmen. Sie gründeten Versorgungswerke für ihre Berufsstände. Die ÄVS wurde 1991 gegründet.
Wie ist das Versorgungswerk strukturiert?

Die ÄVS ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. Dies bedeutet, dass sich der Vorstand und der Aufsichtsrat insbesondere aus Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen. Zudem sind Sachverständige für Finanzen, Recht und Asset Liability Management Mitglieder des Vorstandes. In den Gremien der ÄVS entscheiden und beraten also Ärztinnen und Ärzte über die Zukunftssicherung von Ärztinnen und Ärzten und damit auch über ihre eigene.

Der Vorstand leitet die ÄVS. Er bedient sich dabei einer Geschäftsführung. Der Geschäftsführung ist eine Verwaltung nachgeordnet. Die Geschäfte der ÄVS werden durch die Ärzteversorgung Niedersachsen besorgt. Die Geschäftsführung und die Verwaltung, auf die die ÄVS zurückgreift, ist daher die Verwaltung und Geschäftsführung der Ärzteversorgung Niedersachsen. Letztere übernimmt die Geschäftsbesorgung darüber hinaus für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, die Steuerberaterversorgung Niedersachsen und die Tierärzteversorgung Niedersachsen.

Welche Vorteile bietet die ÄVS ihren Mitgliedern?

Das Versorgungswerk bzw. die Mitgliedschaft bringt verschiedene Vorteile mit sich:

  • Keine Wartezeiten: Bereits mit der ersten Zahlung erwerben Mitglieder sämtliche Leistungsansprüche.
  • Unbegrenzte Hinzuverdienstgrenze: Wer eine (vorgezogene) Altersrente bezieht, kann weiterhin unbegrenzt Einkünfte erzielen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.
  • Keine Anrechnung von Einkommen: Auch auf die Hinterbliebenenrente werden weitere Einkommen nicht angerechnet.
  • 60 % Witwen- bzw. Witwerrente: Mit einer Höhe von 60 % der Bezugsrente ist die Witwen- und Witwerrente der ÄVS vergleichsweise hoch.
  • Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 55. Lebensjahr: Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet das Versorgungswerk vollständigen Berufsschutz. Mitglieder können nicht auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen werden. Zudem wird bei Berechnung ihrer Leistungshöhe davon ausgegangen, dass der jeweils durchschnittliche Beitrag bis zum 55. Lebensjahr weitergezahlt worden wäre.
  • Kinderzuschuss: Berufsunfähigkeits- bzw. Altersrentnerinnen und -rentner können zusätzlich zu ihrer Rente einen Kinderzuschuss in Höhe von 10,00 % bzw. 5,00 % erhalten.
  • Sterbegeld: Ehepartner bzw. Kinder von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld.

Weitere Vorteile bietet zudem das Finanzierungsverfahren, welches die ÄVS zur Finanzierung ihrer Leistungen anwendet – das offene Deckungsplanverfahren. Dieses verbindet Elemente des Umlage- und des Kapitaldeckungsverfahrens. Das bedeutet: Laufende Renten werden durch Beiträge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Erträge auf das Kapital der ÄVS finanziert. Aufgrund der Kapitalbildung besteht eine Abhängigkeit von der Entwicklung an den Kapitalmärkten, wobei die langfristige Kapitalbildung wesentlich zur Stabilität der Finanzierung des Versorgungswerkes sowie dessen Risikotragfähigkeit beiträgt. Der Vorteil dieses Finanzierungsverfahrens ist, dass es zwei Finanzierungsquellen kombiniert und so ein stabiles Fundament für das Versorgungswerk schafft.

Wie ist die Kapitalanlage der ÄVS reguliert?
Die Kapitalanlage der ÄVS unterliegt verschiedenen Vorgaben. Dabei spielt Sicherheit in der Anlage der Altersvorsorge der Mitglieder eine übergeordnete Rolle. Unter anderem aufgrund einer ausgewogenen Diversifikation, Mischung und Streuung der Anlagen ist das Kapitalanlageportfolio gut aufgestellt. Rentenanlagen und Aktien bilden den Hauptbestandteil der Investitionen. Zudem investiert das Versorgungswerk in Immobilien sowie alternative Anlagen. Dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Rentabilität wichtig, um auskömmliche Erträge für die Renten der Mitglieder zu erwirtschaften. Aufgrund bestehender Rücklagen und Reserven hat die ÄVS eine angemessene Risikotragfähigkeit. Die Kapitalanlage des Versorgungswerkes wird regelmäßig, auch von externen Dienstleistern dahingehend geprüft, ob ihre Ausgestaltung weiterhin geeignet ist, um die Leistungszusagen der ÄVS auf lange Sicht zu erfüllen.
Was ist der Rechnungszins und welche Rolle spielt er?

Mitglieder der ÄVS erhalten von der ersten Beitragszahlung bis zum statistisch angenommenen Tod eine Verzinsung der Beiträge in Höhe des Rechnungszinses. Der jährliche Rechnungszins liegt derzeit bei 3,50 %. Der Rechnungszins gibt demnach an, welche Rendite auf Beiträge bei der Kalkulation der Leistungen bereits eingerechnet ist. Ermöglichen die Ergebnisse der vorangegangenen Jahresabschlüsse eine Dynamisierung, erhalten die Mitglieder des Versorgungswerkes diese zusätzlich. Sie wirkt unmittelbar auf die Höhe von Renten und Anwartschaften. Die Höhe der Renten der ÄVS wird neben der Rendite unter anderem auch von biometrischen Faktoren sowie der Bildung notwendiger Rücklagen beeinflusst. Dabei gilt, dass Überschüsse den Mitgliedern zugutekommen.

Bei Fragen zu Ihrer individuellen Mitgliedschaft steht Ihnen die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Versorgungswerkes (www.aevs.de) oder durch Einscannen des QR-Codes.

Weitere Informationen unter:

Dr. med. Ulrich Kuminek
Vorsitzender des Vorstandes
Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt

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