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Hinweise für Ihr persönliches Punktekonto

Registrierung der Fortbildungspunkte in Fortbildungsveranstaltungen

Registrierung der Fortbildungspunkte in Fortbildungsveranstaltungen

Wann waren Sie das letzte Mal zur ärztlichen Fortbildung? Sind Ihre Fortbildungspunkte erfasst worden? Wir geben Ihnen wertvolle Tipps.

Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist (§ 4, Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt). Dabei dient die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Be­rufs­aus­übung (§ 1, Fortbildungsordnung).

Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können (§ 4, Berufsordnung). Der Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht wird über das Fortbildungszertifikat erbracht. Dieses wird erstellt, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren eine Mindestanzahl von 250 Fortbildungspunkten erreicht wurde.

Der Veranstalter einer ärztlichen Fortbildungsmaßnahme hat grundsätzlich vor der Durchführung bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Anerkennung (Zertifizierung) und Veröffentlichung der Veranstaltung zu stellen. Im Prüfverfahren seitens der Ärztekammer erfolgt auch die Festlegung, wie viele Fortbildungspunkte (FP) durch die Teilnahme an der Veranstaltung erworben werden können. Ein Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten (Fortbildungsstunde). Um Fortbildungspunkte als Teilnehmer zu erhalten, muss in einer Präsenzveranstaltung eine persönliche Eintragung mit Namen, Vornamen und Unterschrift auf den ausliegenden Anwesenheitslisten erfolgen.

Zusätzlich ist es zwingend notwendig, die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) jedes einzelnen Teilnehmers über einen lesbaren Barcode-Aufkleber zu erfassen. Ohne diesen Barcode-Aufkleber kann keine Gutschrift auf dem individuellen Punktekonto erfolgen. Nach Veranstaltungsende werden über den sogenannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV-Client) als gemeinsamer zentraler Server der Bundesärztekammer (BÄK) und der Lan­des­ärzte­kam­mern Fortbildungspunkte von anerkannten Fortbildungen an die jeweiligen Ärztekammern gemeldet und dem individuellen Punktekonto gutgeschrieben. Für die Registrierung der Teilnehmer und die Meldung der Punkte an den EIV-Client ist laut Vorgaben der BÄK der Veranstalter verpflichtend zuständig (innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende). Die elektronische Meldung kann mit Kenntnis der EFN der Teilnehmer einfach und zügig erfolgen (über: https://punkte.eiv-fobi.de/client/).

Nach Erstmeldung bleiben dem Veranstalter sieben Tage Zeit, um Nachmeldungen vorzunehmen. Erst danach werden die erworbenen Punkte den persönlichen Punktekonten aller Teilnehmer gutgeschrieben und sind dann auch für die Mitarbeiter der Ärztekammer einsehbar. Vorher kann bei Anfragen keine Auskunft gegeben werden (zeitliche Lücke). Weiterhin werden aktuell von den Veranstaltern ca. 95 % der Anwesenheitslisten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zugesandt, um die Aufgabe der Meldung der Teilnehmer an den EIV-Client an die Ärztekammer zu delegieren. Das folgende Auslesen der Anwesenheitslisten erfolgt händisch per Scanner. Barcodeetiketten, die per Fax oder als Kopie eingehen, sind mittels Scanner nicht lesbar. Es werden dabei nur die Teilnehmer erfasst, die einen für den Scanner lesbaren Barcode-Aufkleber genutzt haben (44 %). Die übrigen 56 % der Anwesenden werden nicht als Teilnehmer gemeldet und zugehörige Fortbildungspunkte nicht gutgeschrieben. Die Punkte erscheinen damit auch nicht auf den Punktekonten. Dies führt vermehrt dazu, dass Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen nachträglich bei der Ärztekammer einreichen. Diese müssen sehr aufwendig händisch und einzeln in das Punktekonto eingepflegt werden.

Auch in Veranstaltungen, die im digitalen Format durchgeführt werden, muss die Anwesenheit bzw. regelmäßige Teilnahme des Teilnehmers erfasst und nachgewiesen werden. Die individuelle EFN jedes ärztlichen Teilnehmers muss im Vorfeld vom Veranstalter abgefragt werden, um diese nach Veranstaltungsende digital an den EIV-Client melden zu können. Die Meldung von Teilnehmern an den EIV durch die Ärztekammer erfolgt im Falle einer digital durchgeführten Veranstaltung nicht (fehlende Original-Barcode-Aufkleber). Ausgenommen davon sind eigene Veranstaltungen der Ärztekammer in digitaler Form.

Hinweise für Ihr persönliches Fortbildungspunktekonto

Um zu garantieren, dass Fortbildungspunkte, die durch den Besuch einer zertifizierten ärztlichen Fortbildungsveranstaltung erworben wurden, auch auf Ihrem individuellen Punktekonto erscheinen, möchten wir als Abteilung Fortbildung folgende Hinweise geben.

Halten Sie für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung lesbare Barcode-Etiketten bereit, um diese in die ausliegenden Anwesenheitslisten einzukleben. Die Etiketten können formlos über das Portal für Kammermitglieder oder über eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) angefordert werden. Für digitale Formate muss die Meldung Ihrer persönlichen EFN an den Veranstalter erfolgen.

Sprechen Sie Veranstalter an, um die direkte Meldung an den EIV-Client zu erfragen. Auch wir werden unsere Zertifizierungsschreiben dahingehend noch einmal deutlicher formulieren. Des Weiteren wird ab dem kommenden Jahr mit dem Anerkennungsschreiben ein QR-Code an Veranstalter versandt, über den ein Nachweis der Teilnahme direkt während der Veranstaltung (zum Veranstaltungsende) möglich ist.

Nach Scan des QR-Codes gelangen Sie direkt auf die Internetseite der Ärztekammer, um sich mit Ihren Anmeldedaten im Kammerportal einzuloggen. Mit der Bestätigung, dass Sie persönlich an der Veranstaltung teilnehmen, werden die zu erwerbenden Fortbildungspunkte automatisch Ihrem Punktekonto gutgeschrieben. Das zusätzliche Einkleben der Barcode-Etiketten und Unterschreiben der Anwesenheitslisten ist damit nicht mehr notwendig. Dieser Service wird leider nur unseren Kammermitgliedern zur Verfügung stehen. Mitglieder anderer Kammern müssen daher weiterhin die Anwesenheitslisten nutzen.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bietet ihren Kammermitgliedern über das Kammerportal verschiedenste Serviceleistungen an. Um diese Angebote nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig (https://webportal.aeksa.de/).

Weitere Informationen

Sollten Sie Teilnahmebescheinigungen einsenden wollen, dann vorzugsweise in digitaler Form über das Mitgliederportal oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Das Einsenden in Papierform sollte die Ausnahme sein, dann in einfacher Kopie und nicht im Original.

Die bundesweit genutzte FobiApp wird nicht mehr aktualisiert oder weiterentwickelt. Dieser Service wird zeitnah nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, uns für Anmerkungen und Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder auch Fragen zu kontaktieren.

Gern stehen wir zu Ihrer Verfügung.

Abteilung Fortbildung
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 0391/60 54-6

Autorin
J. Barnau, Fachärztin
Leitung Abteilung Fortbildung

Foto: stock.adobe.com