Am 09.11.2024 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“.
1. Geschäftsbericht 2023
Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden nachstehend die wesentlichen Daten des Geschäftsberichtes 2023 veröffentlicht. Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31.12.2023 ist von der Kammerversammlung bestätigt worden.
2. Leistungsverbesserungen ab 01.01.2025
Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
2.1 Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages gemäß §§ 5 Absatz 1 e), 18 Absatz 4 Satz 1 ASO ab 01.01.2025
„Für das Jahr 2025 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 18 Absatz 4 Satz 1 ASO von 95,74 € auf 97,18 € festgesetzt. Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,5 %.“
2.2 Leistungsanpassungen ab 01.01.2025
„Die am 31.12.2024 laufenden Renten und die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2025 um 1,5 % erhöht.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Versicherungsaufsichtsbehörde hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen 14-43547-1 genehmigt.