Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt setzt sich für einen transparenten und verlässlichen Anerkennungsprozess ärztlicher Qualifikation ein – besonders für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten, die ihre berufliche Zukunft in unserem Land sehen. Ein zentrales Element dieses Verfahrens ist die Fachsprachenprüfung. Sie gewährleistet, dass die medizinische Kommunikation sicher und patientenorientiert erfolgt – sowohl im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen als auch im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten.
Eine Voraussetzung für die Teilnahme an dieser berufsbezogenen Prüfung ist die belastbare Absicht des Antragsstellers, zukünftig in Sachsen-Anhalt arbeiten zu wollen, belegt durch einen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungs- bzw. Hospitationszusage. Nur wer eine konkrete ärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt in Aussicht hat, wird zeitnah zur Prüfung eingeladen.
Die Prüfung selbst findet im Dorothea-Erxleben-Lernzentrum Halle statt, im dortigen SkillsLab – einem modernen Trainingsumfeld für realitätsnahe Kommunikations- und Dokumentationsszenarien im medizinischen Alltag. Insgesamt 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter zwei ärztliche Prüfer, begleiten die Prüflinge über die 3- bis 4-stündige Veranstaltung. Viel Aufwand, aber die Prüfung stellt sicher, dass die Sprachkompetenz nicht nur theoretisch bewertet wird, sondern praxisnah und in Verbindung mit tatsächlicher Berufsausübung besteht.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich aus dem Ausland zur Prüfung anmelden, spielt der Arbeitsplatznachweis zusätzlich eine wichtige Rolle im Visumverfahren. In vielen Fällen ist eine Einstellungszusage durch eine deutsche medizinische Einrichtung entscheidend für die Erteilung eines Visums zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Auch Hospitationen können hierfür unter bestimmten Bedingungen relevant sein.
Prof. Edgar Strauch, Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: „Sachsen-Anhalt braucht qualifizierte und engagierte Ärztinnen und Ärzte – wir heißen sie willkommen. Gleichzeitig mahnen wir unsere Kolleginnen und Kollegen im Land zur Sorgfalt: Die Nachfrage nach Einstellungszusagen darf nicht zur Entstehung unseriöser Angebote führen. Scheinanstellungen oder gefälschte Dokumente gefährden die Integrität des Anerkennungsprozesses. Wir prüfen die eingereichten Nachweise deshalb sorgfältig und stehen im direkten Austausch mit den ausstellenden Einrichtungen.“
Auch diese tragen Verantwortung. Eine Einstellungszusage muss mit einer tatsächlichen Möglichkeit zur ärztlichen Tätigkeit verbunden sein. Die Sensibilisierung der medizinischen Arbeitgeber für die Tragweite ihrer Bestätigungen ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens. Sie schützt nicht nur das Anerkennungssystem, sondern stärkt auch das Vertrauen zwischen allen Beteiligten.
Leider wurden in den letzten Monaten vermehrt gefälschte Dokumente eingereicht, die häufig aus der Feder dubioser ausländischer Unternehmen zur Bewerberbegleitung stammen. Ärztekammer und Landesverwaltungsamt arbeiten bei der Aufklärung dieser Betrugsfälle konstruktiv mit der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft zusammen.
Der Anerkennungsprozess ärztlicher Qualifikationen lebt vom gegenseitigen Vertrauen – in die Qualifikation, in die Integrationsbereitschaft und in die Seriosität der Unterlagen. Dieses Vertrauen zu wahren, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Für eine starke medizinische Versorgung und ein weltoffenes Sachsen-Anhalt.
K. Basaran