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BÄK & PKV: Gemeinsamer Entwurf jetzt öffentlich!

Meilenstein für die GOÄ-Reform

Meilenstein für die GOÄ-Reform

Foto: freepik.com/creativeart

Nach Jahrzehnten des Stillstands kommt nun die entscheidende Bewegung in das Projekt einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben ihren konsensfähigen Entwurf nun vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Der Entwurf bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium. Ministerin Nina Warken (CDU) hat versichert, dass die Novellierung im Jahr 2026 oberste Priorität habe. Mit dem Papier liegt nun ein Vergütungssystem vor, das den medizinischen Fortschritt der letzten 30 Jahre erstmals umfassend abbildet. Das neue Leistungsverzeichnis wurde von rund 2.800 auf zirka 5.500 Positionen erweitert, wodurch die bisher oft mühsame und rechtlich unsichere Analogabrechnung weitgehend der Vergangenheit angehören kann. Ein zentrales Element der Reform ist die deutliche Aufwertung der „sprechenden Medizin“, der persönlichen Interaktion zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patienten, sowie die Berücksichtigung digitaler Leistungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA). Statt der bisherigen Steigerungssätze sieht das Modell ein System mit betriebswirtschaftlich kalkulierten Festpreisen vor, das durch eine ständige Kommission aktuell gehalten werden soll. Damit wird sichergestellt, dass die Gebührenordnung künftig dynamisch mit der medizinischen Entwicklung wachsen kann. Der Zeitplan ist ambitioniert: Ein offizieller Referentenentwurf aus dem Ministerium wird für Mitte 2026 erwartet, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren im Bund bis zum Jahresende abzuschließen. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, deren Delegierte auch auf dem vergangenen Ärztetag in Leipzig abermals für eine neue GOÄ votierten, begleitet diesen Prozess engagiert.

Weitere Details sowie der vollständige Entwurf des Gebührenverzeichnisses stehen ab sofort auf der Website der Bundesärztekammer zur Einsicht bereit.

www.bundesärztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung

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