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Veränderungen beim Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt

Aus der Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt GmbH wird die Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH

Aus der Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt GmbH wird die Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH

Hintergrund
Aus dem „Klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt“ (KKR-LSA) ist das „Krebsregister Sachsen-Anhalt“ (KR-LSA) geworden. Grundlage dafür ist die Neufassung des Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (KRG LSA 2024). Dieses Gesetz trat nach einer langen Vorbereitungszeit Anfang Dezember 2024 in Kraft. Mit der neuen Rechtslage übernimmt das Register nicht mehr nur klinische Aufgaben, sondern auch die epidemiologische Krebsregistrierung. Damit bildet die Umfirmierung in die Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH den erweiterten Auftrag nun auch nach außen sichtbar ab. Der formale Abschluss der Umfirmierung erfolgte durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung sowie durch die Eintragung im Handelsregister.

Historische Einordnung
Am 31.12.2022 hatte das Gemeinsame Krebsregister (GKR) der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen seine Arbeit eingestellt. Dessen Aufgaben in der epidemiologischen Krebsregistrierung mussten auf die Landeskrebsregister übertragen werden – dafür waren in allen beteiligten Ländern zunächst Gesetzesanpassungen erforderlich. Mit der Gesetzesneufassung erhielt das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt die Verantwortung für die epidemiologische Krebsregis­trierung. Damit entstand ein Register, das klinische und epidemiologische Aufgaben in sich vereint – ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden onkologischen Dokumentation im Land.

Bedeutung für die meldenden Einrichtungen
Für die meldepflichtigen Einrichtungen im Land ändert sich durch die Umfirmierung wenig:

  • Meldepflichten und Meldeanlässe bleiben
    unverändert.
  • Meldevergütungen werden weiterhin gezahlt, eine kleine Anpassung gab es hinsichtlich der Vergütung von Meldungen zu prognostisch günstigen Formen des weißen Hautkrebses (ICD-10 C44).
  • Verfahren und Abläufe der Meldungen entsprechen dem bisherigen Vorgehen.

Eine wesentliche Neuerung betrifft jedoch die Art der Meldung:

  • Ab 1. Januar 2025 sollen Meldungen ausschließlich elektronisch im Format des onkologischen Basisdatensatzes (xml-Format) übermittelt werden.
  • Wichtig: Nicht-elektronische Meldungen werden bereits seit Beginn des Jahres 2025 nicht mehr vergütet, ab 2026 nicht mehr entgegengenommen.

Die Arbeit des Registers
Jährlich verarbeitet das Krebsregister Sachsen-Anhalt etwa 350.000 Meldungen. Diese werden fallbezogen zusammengeführt und bilden eine Art onkologische Patientenakte. Zu jedem Tumorfall werden sämtliche vorliegenden Informationen gebündelt – von Diagnosedaten über Therapieverläufe bis hin zu Nachsorgeinformationen. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage ist es dem Krebsregister außerdem erlaubt, direkte Abgleiche mit den Melde- und Gesundheitsämtern des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen. So können aussagekräftige und aktuelle Auswertungen zum Überleben von Krebspatientinnen und -patienten erstellt werden. Die Zusammenführung aller Informationen zu einem Tumorfall aus verschiedenen Quellen schafft eine wertvolle Grundlage für:

  • Qualitätsanalysen der onkologischen Versorgung
  • Versorgungsforschung
  • Transparenz über das Krebsgeschehen im Land

Die so gewonnenen Daten bieten einen umfassenden Einblick in die Versorgungssituation und tragen dazu bei, Stärken und Verbesserungspotenziale frühzeitig zu erkennen.

Rückmeldungen und Auswertungen
Die Ergebnisse der Auswertungen werden den Leistungserbringenden regelmäßig in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt:

  • Bericht zum Krebsgeschehen in Sachsen-Anhalt: Regelmäßig erstellt das Krebsregister eine Übersicht über Häufigkeiten, klinische Merkmale und Therapien verschiedener Krebsentitäten im gesamten Bundesland.
  • Individuelle Rückmeldeberichte: Jede Einrichtung erhält spezifische Auswertungen zu ihren Mel-dungen und Behandlungsfällen.
  • Qualitätskonferenzen: Jährlich finden zu ausgewählten Tumorentitäten Fachtagungen statt, in denen aktuelle Daten vorgestellt und diskutiert werden.
  • Datennutzung für Wissenschaft und Versorgungsforschung: Externe Forscherinnen und Forscher können auf Antrag Krebsregisterdaten nutzen, um wissenschaftliche Fragestellungen zu untersuchen.

Fazit
Mit der Umfirmierung vom Klinischen Krebsregister zum Krebsregister Sachsen-Anhalt wird ein entscheidender Schritt in der Weiterentwicklung der Krebsregistrierung vollzogen. Das Register vereint nun klinische und epidemiologische Aufgaben, sichert durch elektronische Meldungen eine moderne und effiziente Datenerhebung und schafft durch umfassende Analysen eine wichtige Grundlage für onkologische Qualitätssicherung und Forschung. Damit trägt das Krebsregister Sachsen-Anhalt wesentlich dazu bei, die Versorgung krebskranker Menschen im Land kontinuierlich zu verbessern und den Behandlungserfolg langfristig zu sichern. Haben Sie Fragen zur Arbeit des Krebsregisters, Ihrer Meldepflicht oder haben Sie Interesse an der Nutzung der Daten für die Forschung, dann besuchen Sie gern unsere Homepage oder kontaktieren Sie uns.

Kontakt:

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Korrespondenzanschrift:

Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH | Sophia Wicht
Doctor-Eisenbart-Ring 2 | 39120 Magdeburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Internet: www.kr-lsa.de