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Information des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)

Kostenstrukturerhebung 2025

Kostenstrukturerhebung 2025

Sitzung der Ärztekammer mit zahlreichen Teilnehmern an Tischen, Vortragendem am Podium und Präsentation im Konferenzraum.
Foto: stock.adobe.com/meeboonstudio

DESTATIS führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2025.

Ziel der Erhebung: Darstellung der in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.

Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

  • Versand der entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen: Oktober 2026
  • Auszufüllen innerhalb einer Frist von vier Wochen
  • Veröffentlichung der Ergebnisse: für Sommer 2027 geplant

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung: www.destatis.de/kme

Informationen zur aktuellen Erhebung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich zum Erhebungsstart im Oktober 2026: www.destatis.de/kme-portal

Die Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich für das Berichtsjahr 2024 wurden am 23. Juli 2026 veröffentlicht.

Quelle: Statistische Bundesamt (DESTATIS)

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