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Ein Angebot für starke Raucher und ehemalige Raucher

Start des Lungenkrebsscreenings n Sachsen-Anhalt

Start des Lungenkrebsscreenings n Sachsen-Anhalt

Sitzung der Ärztekammer mit zahlreichen Teilnehmern an Tischen, Vortragendem am Podium und Präsentation im Konferenzraum.
Foto: stock.adobe.com/meeboonstudio

Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G-BA) vom 18. Juni 2025 wurde die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.

Ziel ist es, Lungenkarzinome bei Rauchern in einem frühen, kurativ behandelbaren Stadium zu erkennen.

Anspruchsberechtigte Versicherte

Alter von 50 bis 75 Jahren. Voraussetzung ist zudem eine relevante Raucheranamnese von mindestens 25 Jahre Zigarettenkonsum und mindestens 15 Packungsjahren, wobei der Nikotinkonsum nicht länger als 10 Jahre zurückliegen darf.

Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, bei denen in den letzten 12 Monaten eine CT-Untersuchung erfolgt ist. Zudem können Patienten mit laufender Krebsbehandlung oder klinischen Symptomen, die auf ein Lungenkarzinom hinweisen können, nicht am Screening teilnehmen.

Zuweisende Ärzte

Die Zuweisung zum Lungenkrebsscreening erfolgt durch Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Arbeitsmedizin. Sie identifizieren anspruchsberechtigte Versicherte, klären auf und überweisen zum Niedrigdosis-CT.

Inhalt der Beratung sind auch die verschiedenen Möglichkeiten der Tabakentwöhnung. Die Zuweiser händigen den anspruchsberechtigten Versicherten eine Versicherteninformation aus, die kostenfrei über den Paul-Albrechts-Verlag bestellt werden kann. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird ein standardisierter Bericht gemäß § 39 Nr. 1 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie erstellt und zusammen mit einer Überweisung (mit Präventiv­kennzeichnung) dem Patienten ausgehändigt.

Die Teilnahme der zuweisenden Ärztinnen und Ärzte am Lungenkrebsscreening setzt eine Teilnahme an einem Kurs zur Lungenkrebsfrüherkennung gemäß § 43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie voraus. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt konnte im Rahmen von Online-Fortbildungen bereits mehr als 700 Ärzte schulen und bietet auch weiterhin entsprechende Kurse als Onlinefortbildung an.

Durchführung des Niedrigdosis-CT und Erstbefundung

Bei kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befunden (Lung-RADS 3 und höher) erfolgt zusätzlich eine unabhängige konsiliarische Zweitbefundung durch einen an einem Lungenkrebszentrum tätigen Radiologen. Die Zweitbefundung wird aktuell übernommen von einer qualifizierten Radiologin an dem Lungenkrebszentrum der Lungenklinik Lostau und einem qualifizierten Radiologen des MVZ Radiologie Saalekreis als kooperierende Einrichtung mit dem Lungenkrebszentrum Martha-Maria Halle-Dölau – St. Elisabeth und St. Barbara Halle.

Beide vertreten sich gegenseitig, sodass auch eine durchgehende und zeitnahe Zweitbefundung gewährleistet ist.

Bei abklärungsbedürftigen Befunden hat der Erstbefunder die Aufgabe, den Versicherten bezüglich des Ergebnisses und der notwendigen Abklärungsmaßnahmen zu beraten. Für die weitere Abklärung und Behandlung abklärungsbedürftiger Befunde kann sich der Patient an die spezialisierten Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wenden. Dies sind das regionale Lungenkrebszentrum Magdeburg-Lostau, das regionale Lungenkrebszentrum Martha-Maria Halle-Dölau – St. Elisabeth und St. Barbara Halle sowie das Carl-von-Basedow-Klinikum Querfurt.

Zweitbefundung

Das Niedrigdosis-CT des Thorax ohne Kontrastmittel wird durch von der KVSA genehmigte, qualifizierte Fachärzte für Radiologie (Erstbefunder) durchgeführt. Alle qualifizierten Fachärzte für Radiologie werden auf der Internetseite der KVSA veröffentlicht.

Die Auswertung erfolgt unter Zuhilfenahme einer Befundungs-KI zur Rundherderkennung strukturiert nach der Lung-RADS-Klassifikation. Danach richtet sich das weitere Vorgehen (reguläres Intervall [s. u.], vorzeitige Kontrolle oder weiterführende Abklärung). Liegt nach der Erstbefundung ein unauffälliger Befund vor, (Lung-RADS 1 oder Lung-RADS 2) erfolgt die nächste Früherkennungsuntersuchung nach frühestens 12 Monaten.

Das Befundergebnis wird dem Versicherten vom Erstbefunder innerhalb von 14 Tagen in Form eines strukturierten Befundberichts mitgeteilt.

Weitere Informationen

Den Versicherten steht in Sachsen-Anhalt ein strukturiertes, qualitätsgesichertes Früherkennungsangebot für Lungenkrebserkrankungen zur Verfügung. Die Angebote zur Durchführung des Niedrigdosis-CT werden sukzessive ausgebaut, weitere Radiologen werden hinzukommen.

Wichtige Informationen zum Lungenkrebsscreening einschließlich eines Musters für den vom Zuweiser auszustellenden Bericht hat die KVSA auf ihrer Internetseite unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:

Dr. Steffen Hempel, Vorsitzender des Landesverbandes des Berufsverbandes der Radiologen in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Diana Hauck (Tel.: 0391/627-7443) und Conny Zimmermann (Tel.: 0391/627-6450)