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Versorgungsmedizin in Sachsen-Anhalt

Aufruf: Erfahrung dringend gesucht

Aufruf: Erfahrung dringend gesucht
Unschärfeaufnahme eines Krankenhausflurs mit medizinischem Personal, das in der Ferne in Richtung Lichtquelle geht.
Das Altmark Klinikum wurde von Petra Grimm-Benne gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Region Ost für ihr besonderes Engagement für die Organspende ausgezeichnet. | Foto: TMSGAF/Jakob Schröter

Immer mehr Menschen in Deutschland beantragen die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB). In Sachsen-Anhalt verzeichnet das Landesverwaltungsamt, das für die Durchführung der Verfahren zuständig ist, ebenfalls seit Jahren eine kontinuierlich steigende Zahl von Anträgen – mit spürbaren Folgen: Trotz großer Anstrengungen des Landesverwaltungsamts bringen die hohen Antragszahlen das System zunehmend an seine Belastungsgrenzen. So stieg die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge auf nunmehr ca. 10 Monate. Dies stellt einen Zustand dar, der für die Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar ist.

Im Zentrum steht die Feststellung des GdB (Grad der Behinderung) nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche – etwa in Form besonderer Schutzrechte, steuerlicher Erleichterungen, Befreiungen oder Vergünstigungen im Alltag. Grundlage für deren Gewährung ist die Feststellung eines GdB.

Medizinische Begutachtung als Engpass

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen liegt in den begrenzten Kapazitäten für die ärztliche Begutachtung nach Aktenlage. Eine Feststellung des GdB nach Aktenlage bedeutet, dass ein Gutachten zur Feststellung des GdB allein auf Grundlage der vorhandenen medizinischen Unterlagen erstellt wird, ohne dass eine persönliche Untersuchung oder ein Gespräch mit dem Antragsteller stattfindet.

Obwohl ein erheblicher Teil der Gutachten durch externe, vertraglich gebundene Ärztinnen und Ärzte erstellt wird, reichen die vorhandenen Kapazitäten bei Weitem nicht mehr aus, um das steigende Antragsvolumen zeitgerecht zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund sucht das Landesverwaltungsamt dringend nach medizinischer Unterstützung – insbesondere durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte, auch aus dem Ruhestand.

Klare rechtliche Grundlagen

Die Begutachtung selbst ist klar strukturiert. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und ihre Anlage, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG), regeln verbindlich die Feststellung und Bewertung des GdB. Dabei stehen nicht die Diagnosen im Fokus, sondern deren funktionelle Auswirkungen auf die Teilhabe – etwa im Alltag, in sozialen Interaktionen oder in der Mobilität.

Bewertet wird der aktuelle Zustand im Vergleich zu einem gesunden Menschen gleichen Alters in einer durchschnittlichen Umwelt. Die Tätigkeit bewegt sich damit im Spannungsfeld zwischen medizinischem Fachwissen und sozialrechtlicher Bewertung – eine anspruchsvolle Schnittstellenarbeit, die medizinisches Urteilsvermögen mit einem Verständnis für Teilhabeaspekte verbindet.

Ablauf der GdB-Begutachtung

Das Verfahren folgt einem strukturierten Drei-Stufen-Modell:

  • Feststellung relevanter Gesundheitsstörungen und ihrer Auswirkungen auf die Lebensführung,
  • Zuordnung von Einzel-GdB-Werten in den betroffenen Funktionssystemen gemäß VMG,
  • Ermittlung eines Gesamt-GdB, unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen und dem modernen Behinderungsbegriff (§ 2 SGB IX).

Zusätzlich können – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Merkzeichens erfolgen.

Flexible Einsatzmöglichkeiten für erfahrene Ärztinnen und Ärzte

Für viele Ärztinnen und Ärzte bietet die sozialmedizinische Begutachtung nach Aktenlage eine interessante Möglichkeit, ihre Erfahrung in einen gesellschaftlich relevanten Kontext einzubringen. Die Tätigkeit kann freiberuflich, mit flexibler Zeiteinteilung und ohne Patientenkontakt erfolgen.

Auch pensionierte Kolleginnen und Kollegen sind ausdrücklich angesprochen – das Verfahren lässt sich gut in den Alltag integrieren, und der Umfang ist individuell gestaltbar.

Erforderlich sind fundierte klinische Kenntnisse, idealerweise eine sozialmedizinische Zusatzqualifikation und die Bereitschaft, sich die rechtlichen Grundlagen anzueignen.

Perspektive: Digitalisierung des Verfahrens
Zwar erfolgt der Versand der Akten derzeit noch auf dem Postweg, doch wird im Laufe des kommenden Jahres die vollständige elektronische Fallbearbeitung eingeführt. Das soll insbesondere für externe Gutachterinnen und Gutachter die Abläufe deutlich erleichtern und beschleunigen.
Fazit

Die medizinische Begutachtung im Rahmen der Feststellung von Behinderungen ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung von Teilhabe und Gleichbehandlung. In Sachsen-Anhalt ist der Bedarf an ärztlicher Unterstützung akut – und wird weiter zunehmen. Die langen Wartezeiten belasten Antragstellerinnen und Antragsteller ebenso wie das begutachtende System.

Das Landesverwaltungsamt sucht daher Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrung, Urteilsvermögen und Bereitschaft, sich in diesen wichtigen Prozess einzubringen – sei es neben einer bestehenden Tätigkeit oder im Ruhestand. Ihre medizinische Expertise ist gefragt, um Teilhabe zu ermöglichen, Verfahren zu entlasten und Menschen mit Behinderungen zeitnah Zugang zu ihren Rechten zu verschaffen.

Ansprechpartner für Interessierte:

Herr Ragner Wenzel
Abteilungsleiter 5 – Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 514 1698
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