Ethikkommissionen sind ein nicht mehr wegzudenkendes unentbehrliches Instrument im Rahmen von Studienbegutachtungen sowie der ethischen Beurteilung von konkreten Sachverhalten und spezifischen Fällen/Fallkonstellationen aus der Gesellschaft, insbesondere aber der Medizin.
Ziel des vorliegenden Abrisses ist es, die Ethikkommission mit dem Ausschuss Dessau am Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt vorzustellen. Der Ausschuss Dessau als Teil der Ethikkommissionsstruktur in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Ausschüssen an den Universitätsklinika in Halle und Magdeburg in fairer Arbeitsteilung bestreitet insbesondere landesweit die Medikamenten-/Medikations-assoziierten Studien am Menschen hinsichtlich einer ethisch basierten Begutachtung im Rahmen der offiziellen Einreichung, Registrierung und Initiierung der genannten spezifischen Studien nach den gültigen gesetzlichen Vorschriften. Neben einer primären Begutachtung neuer Studien werden Erweiterungen, Aktualisierungen und Modifizierungen von bereits befürworteten Konzepten schon laufender Studien begutachtet.
Die Sitzungen der Ethikkommissionen finden monatlich, bevorzugt in Präsenz – wie wiederholt und
einhellig festgestellt – statt. Online-basierte Zuschaltungen sind möglich, wie eben auch „home-office“-basierte Studienbegutachtungen bei Terminkollisionen hinsichtlich einer realisierbaren Sitzungsteilnahme.
Seit einigen Jahren ist eine europaweit vereinbarte und abgestimmte Reorganisation der ethischen Begutachtung in Beantragung befindlicher Studien implementiert, die (mittlerweile nicht mehr nur landesweit begrenzt, sondern deutschland-, ja europaweit) vor allem aus Objektivitätsgründen verteilt und den etablierten Ethikkommissionen zugeordnet werden.
Damit war auch eine international anwendbare, englischsprachig basierte Dokumentation und Kommunikation verbunden, die insbesondere in der Umstellungsphase die Ansprüche zunächst nicht unwesentlich erhöhte.
Die Ethikkommission ist interdisziplinär besetzt. Sie setzt sich aus ärztlichen Kollegen, klinischen Pharmakologen, Statistikern, Juristen und aus obligatorischen Fachvertretern und Personen mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik in der Medizin (z. B. Repräsentanten der medizinischen Fachpflege und der Theologie bzw. des Kirchenwesens u. a.) zusammen, die sich aus interessierten und engagierten Vertretern der aufgeführten Berufsgruppen konstituiert. Eine sehr wesentliche Bereicherung ist die obligatorische Teilnahme von Laien.
Damit soll nach vorab erstelltem und als Voraussetzung vorliegendem positiven Votum der Oberbehörden (Paul-Ehrlich-Institut und Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) eine objektive, insbesondere grundlegend ethisch basierte Wertung von
- Studiendesign,
- vorab erzielten experimentell-medizinischen Versuchsergebnissen und bereits vorliegenden humanen Studiendaten,
- angestrebter Probandenzahl und gegebener Probandenzusammensetzung,
Nebenwirkungsprofil,
- statistischer Aufarbeitung (insbesondere Anwendung von Testverfahren) und Auswertung (sowie)
- dem Umgang mit den Probanden, insbesondere hinsichtlich ihrer Rekrutierung, Aufklärung, Be-
treuung, Nachsorge und Versicherung
erfolgen. Die ethisch basierte Wertung ist auch im Zusammenhang mit „Disability“-belasteten Studienteilnehmern oder der Vermeidung von Schwangerschaft und Stillzeiten vor dem Hintergrund laufender Studienmedikationen zu betrachten, um Studienrisiken zu minimieren, Patienteninteressen sensibel zu schützen und ihre Rechte bestmöglich zu wahren.