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Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die IX. Wahlperiode (2026 – 2031)

Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung

Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung

„Ärztin wirft Wahlunterlage mit Aufdruck ‚Kammerwahl 2026 – Ich wähle meine Selbstverwaltung‘ in eine Wahlurne.

Gemäß § 14 der Wahlordnung gebe ich Folgendes bekannt:

1. In den Wahlkreisen sind gemäß §§ 2 und 13 der Wahlordnung die folgende Anzahl der Mitglieder der Kammerversammlung zu wählen:

  • Wahlkreis Nord

    5 Mitglieder

  • Wahlkreis Ost

    5 Mitglieder

  • Wahlkreis Süd

    6 Mitglieder

  • Wahlkreis West

    6 Mitglieder

  • Wahlkreis Halle

    8 Mitglieder

  • Wahlkreis Magdeburg

    7 Mitglieder

  • Wahlkreis Nord

    5 Mitglieder

  • Wahlkreis Ost

    5 Mitglieder

  • Wahlkreis Süd

    6 Mitglieder

  • Wahlkreis West

    6 Mitglieder

  • Wahlkreis Halle

    8 Mitglieder

  • Wahlkreis Magdeburg

    7 Mitglieder

2. Die Wahlvorschläge sind gemäß § 15 der Wahlordnung unter Verwendung des anliegenden Formblattes bis

Samstag, den 31.01.2026

bei der

Wahlleiterin
Ass. jur. Kathleen Holst
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

einzureichen.

3. Für die Zulassung der Wahlvorschläge sind gemäß § 16 der Wahlordnung folgende Voraussetzungen zu beachten:

> In einem Wahlvorschlag können doppelt soviel Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen werden, wie Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind.

> Werden in einem Wahlvorschlag mehr Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen, gelten sie nur in der zulässigen Höchstzahl und in der Reihenfolge, in der sie aufgeführt sind, als vorgeschlagen.

> Ein Bewerber oder eine Bewerberin darf nur in dem Wahlkreis, in welchem er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.

> Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber oder Bewerberinnen mit Vornamen, Zunamen, Geburtstag, Facharzt- oder Funktionsbezeichnung, Wohnung und Anschrift der Arbeitsstätte aufgeführt sein. Daneben können nähere Berufsangaben aufgenommen werden.

> Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn anderen im Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Hat ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.

> In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen, Vornamen sowie ladungsfähiger Anschrift bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nicht Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein und als Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson sich nicht selbst um einen Sitz in der Kammerversammlung bewerben.

> Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Bewerbers oder jeder Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen.

> Der Wahlvorschlag einschließlich der den Wahlvorschlag unterstützenden Wahlberechtigten und die Einverständniserklärungen der Bewerber oder Bewerberinnen müssen der Wahlleiterin im Original vorliegen.

Wahlvorschläge, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Wahlausschuss eingehen oder den Inhalts- und Formvorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen, sind nicht zuzulassen. Dies gilt auch für Wahlvorschläge, die vor dieser Bekanntmachung eingehen (§ 18 Abs. 2 Wahlordnung).

Für die Einreichung der Wahlvorschläge ist gemäß § 15 Abs. 2 der Wahlordnung ein Formblatt vorgegeben. Das nachstehend abgedruckte Formblatt zur Einreichung der Wahlvorschläge ist zu verwenden und der betreffende Wahlkreis zu kennzeichnen.

Auch für die erforderliche Einverständniserklärung ist ein Formblatt vorgegeben.

Die Bewerber und Bewerberinnen werden außerdem gebeten, mit der Einverständniserklärung ein Passbild zwecks Vorstellung und Veröffentlichung im März-Heft 2026 des Ärzteblattes Sachsen- Anhalt und auf den Internetseiten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu übersenden.

Mit dieser Veröffentlichung besteht auch die Möglichkeit, sich zu den mit der Bewerbung verbundenen berufspolitischen Zielen zu äußern. Der Text darf 500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) auf 5 Zeilen nicht überschreiten.

Bilder und Text sollten vorzugsweise an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Formulare über das Internet www.aeksa.de/wahl herunterzuladen.

Formblätter sind auch bei der Wahlleiterin, Landesgeschäftsstelle Magdeburg, zu erhalten. Sie können abgeholt oder per Post oder per E-Mail zugeschickt werden.

Ein Wahlvorschlag kann die doppelte Zahl der Bewerber enthalten, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind (§ 16 Abs. 1 der Wahlordnung). Daraus ergibt sich, dass ein Wahlvorschlag höchstens für den

  • Wahlkreis Nord

    10 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Ost

    10 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Süd

    12 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis West

    12 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Halle

    16 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Magdeburg

    14 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Nord

    10 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Ost

    10 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Süd

    12 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis West

    12 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Halle

    16 Bewerber/-innen

  • Wahlkreis Magdeburg

    14 Bewerber/-innen

enthalten darf.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 31.01.2026 bei der Wahlleiterin, Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, einzureichen. Sie können per Post übersandt oder in der Landesgeschäftsstelle abgegeben bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Zusendung per Fax oder E-Mail genügt nicht. Gemäß § 16 Abs. 6 der Wahlordnung müssen der Wahlvorschlag einschließlich der den Wahlvorschlag unterstützenden Wahlberechtigten und die Einverständniserklärungen der Bewerber oder Bewerberinnen der Wahlleiterin im Original vorliegen.

Wird festgestellt, dass in den Wahlvorschlägen Mängel zu beseitigen sind oder zu den Vorschlägen Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen nachzureichen sind, werden die Vertrauenspersonen zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Mängel in den Wahlvorschlägen können nur bis zur Entscheidung über ihre Zulassung behoben werden (§ 17 der Wahlordnung).

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 09.02.2026 um 14.00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle Magdeburg, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg. Die Vertrauenspersonen für die eingereichten Wahlvorschläge werden zu dieser Sitzung eingeladen (§ 18 Abs. 1 der Wahlordnung).

Der Zutritt zur Sitzung steht allen Wahlberechtigten offen. Ass. jur. Kathleen Holst Wahlleiterin

Ass. jur. Kathleen Holst
Wahlleiterin

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