Wer für die Kammerversammlung der kommenden IX. Wahlperiode 2026 – 2031 kandidieren möchte, sollte das nächste Ärzteblatt, Dezember-Heft 2025, im Blick haben. Darin erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 14 Wahlordnung über
> die Anzahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung (§§ 2 und 13 Wahlordnung),
> den Tag, bis zu dem die Wahlvorschläge einzureichen sind (§ 15 Wahlordnung) und
> die Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 16 Wahlordnung).
Mit der Bekanntmachung wird das Formblatt für die Einreichung der Wahlvorschläge veröffentlicht. Wahlvorschläge, die vor dieser Bekanntmachung eingehen, sind gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 Wahlordnung nicht zuzulassen.
Bereits jetzt bitte ich zu beachten, dass
> die Änderung oder Ergänzung eines bereits eingereichten Wahlvorschlages nicht zulässig ist. Der Wahlvorschlag ist in diesem Fall durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückzunehmen und innerhalb der Frist als neuer Wahlvorschlag einzureichen (§ 15 Abs. 3 Wahlordnung);
> der Wahlvorschlag, einschließlich der Unterschriften der den Wahlvorschlag unterstützenden Wahlberechtigten und die Einverständniserklärungen der Bewerber oder Bewerberinnen, dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin im Original vorliegen müssen (§ 16 Abs. 6 Wahlordnung). Per E-Mail oder per Fax vorliegende Wahlvorschläge können nicht zugelassen werden;
> die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres mängelfreien Eingangs auf dem Stimmzettel erscheinen.
> jede Wahlbewerberin und jeder Wahlbewerber die Möglichkeit haben wird, mit der Veröffentlichung der Kandidatur im Ärzteblatt seine damit verbundenen Ziele kurz vorzustellen. Da der Platz begrenzt ist, wird die mögliche Zeichenzahl vorgegeben. Für die Veröffentlichung kann ein Bild im Passbildformat eingereicht werden.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss am Montag, den 09.02.2026. Gewählt wird mittels Briefwahl in der Zeit vom 01.03.2026 bis 25.03.2026, 16.00 Uhr. Die Wahlunterlagen gehen allen Kammermitgliedern rechtzeitig per Post zu. Die Wahlordnung und weitere Informationen zu Wahl finden Sie im Internet unter: www.aeksa.de/wahl
Ass. jur. Kathleen Holst | Wahlleiterin